Südliches Anhalt ist eine Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
13.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 06369 (Glauzig, Görzig, Großbadegast, Libehna, Prosigk, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Trebbichau, Weißandt-Gölzau, Zehbitz),06386 (Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Meilendorf, Quellendorf, Scheuder, Storkau),06388 (Edderitz, Gröbzig, Maasdorf, Piethen, Wieskau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03496, 034975, 034976, 034977, 034978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt, Markt 1, 06369 Südliches Anhalt
2. Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Wilhelmstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt)
3. Bürgeramt Südliches Anhalt, Goethestraße 10, 06369 Südliches Anhalt
Gemeinde Südliches Anhalt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.