Südliches Anhalt ist eine Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
13.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 06369 (Glauzig, Görzig, Großbadegast, Libehna, Prosigk, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Trebbichau, Weißandt-Gölzau, Zehbitz),06386 (Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Meilendorf, Quellendorf, Scheuder, Storkau),06388 (Edderitz, Gröbzig, Maasdorf, Piethen, Wieskau)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03496, 034975, 034976, 034977, 034978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt, Markt 1, 06369 Südliches Anhalt
2. Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Wilhelmstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt)
3. Bürgeramt Südliches Anhalt, Goethestraße 10, 06369 Südliches Anhalt
Gemeinde Südliches Anhalt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.